Allgemeine Dienstpflicht: Giffey hat verfassungsrechtliche Bedenken
Archivmeldung vom 29.11.2019
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Freigeschaltet durch André OttDer Wehrbeauftragte des Bundestages, Hans-Peter Bartels (SPD), hat Sympathie für die Idee einer allgemeinen Dienstpflicht bekundet. "Das ist ein sympathischer Gedanke", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Freitagsausgaben) und erinnerte daran, dass er die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht im Jahr 2011 abgelehnt habe.
Bartels fügte allerdings hinzu, eine derartige allgemeine Dienstpflicht sei "mit dem Grundgesetz im Moment nicht zu machen". Bundesfamilienministerin Franziska Giffey äußerte sich skeptisch: "Mit Zwang und Pflicht lässt sich nur wenig erreichen", sagte sie dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Abgesehen davon stehen einer Dienstpflicht für alle hohe verfassungsrechtliche Hürden entgegen."
Das Familienministerium setze deshalb auf Freiwilligkeit und Überzeugung. Giffey schlage etwa vor, die Jugendfreiwilligendienste zu einem "Jugendfreiwilligenjahr" auszubauen. Man müsse "die Rahmenbedingungen verbessern, damit sich noch mehr junge Menschen nach der Schulzeit für einen Freiwilligendienst entscheiden", so die SPD-Politikerin. Denkbar seien Taschengeld, günstigere Bus- und Bahntickets und Anrechnungen auf Wartesemester für Studienplätze. "Mit solchen Anreizen kommen wir weiter, nicht mit Zwang", sagte Giffey. Die Idee einer allgemeinen Dienstpflicht kommt von Verteidigungsministerin un d CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer. Sie hatte am Donnerstag zum Auftakt eines sogenannten Werkstattgesprächs der CDU zu einer allgemeinen Dienstpflicht ihre Überlegungen eines allgemeinen Dienstjahres für Schulabgänger verteidigt.
Quelle: dts Nachrichtenagentur