Bütikofer: Kein Sonderrecht für Klar - "Nicht von Ex-RAF-Mitgliedern in Hektik treiben lassen"
Archivmeldung vom 24.04.2007
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Freigeschaltet durch Jens BrehlGrünen-Chef Reinhard Bütikofer begrüßt die Gerichtsentscheidung, dem Ex-RAF-Terroristen Christian Klar Hafterleichterung zu gewähren. Den Stuttgarter Nachrichten (Mittwoch) sagte er: "Es ist wichtig für unseren Rechtstaat, dass es kein Sonderrecht für Klar gibt."
Mit Blick auf die zweifelhaften Aussagen des früheren
RAF-Terroristen Jürgen-Peter Boock, nicht Knut Folkerts, sondern
Stefan Wisniewski habe den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried
Buback erschossen, sagte Bütikofer: "Ich bin dagegen, sich durch
Aussagen einzelner ehemaliger RAF-Mitglieder, die früher schon nicht
durch besondere Wahrheitsliebe aufgefallen sind, in Hektik treiben zu
lassen. Dem Rechtsfrieden ist auch nicht dadurch gedient, wenn
Mittäterschaft im Nachhinein in Zweifel gezogen wird." Der
rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Jerzy
Montag, hatte zuvor kritisiert, dass der Justiz damals "jeder, der in
der Gruppe war, als Mittäter und Mitmörder" gegolten habe.
Quelle: Pressemitteilung Stuttgarter Nachrichten