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AfD prüft, ob sie Rechtsmittel gegen Corona-Hotspotregelung einlegt

Archivmeldung vom 13.04.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.04.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Dr. Alexander Wolf (2022) Bild: AfD Deutschland
Dr. Alexander Wolf (2022) Bild: AfD Deutschland

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat den Eilantrag der AfD gegen die Hamburger Corona-Hotspotregelung mit erweiterten Maskenpflichten und Zugangsbeschränkungen zu Clubs und Diskotheken abgelehnt. Das Gericht führte im Wesentlichen aus, dass dem Senat bei der Anwendung der Hotspot-Regelung gemäß Paragraph 28a Absatz 8 Infektionsschutzgesetz ein weiterer Einschätzungsspielraum zuzubilligen sei.

Dr. Alexander Wolf, Mitglied im Bundesvorstand, einer der Kläger und AfD-Fraktionsvize in der Hamburgischen Bürgerschaft, kommentiert die Entscheidung des Gerichts wie folgt: „Hamburg hat die gesamte Stadt zum Corona-Hotspot erklärt, obwohl die Intensivstationen keineswegs überlastet sind. Wir als freie Bürger werden so in unseren Grundrechten verletzt.

Das Gericht winkt leider erneut den Hamburger Sonderweg durch. Wir prüfen, ob wir gegen den Bescheid Rechtsmittel einlegen werden. Wir als AfD verstehen uns als Anwalt der Freiheit der Bürger.“

Bild: AfD Deutschland

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