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Finanzminister plant Steuererleichterungen für Immobilienkäufer

Archivmeldung vom 10.06.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.06.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Christian Lindner (2019)
Christian Lindner (2019)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) plant Steuererleichterungen für Immobilienkäufer. So sollen die Länder durch eine neue Länderöffnungsklausel mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Grunderwerbsteuer erhalten und den Steuersatz sogar auf null herunterfahren können, berichtet das "Handelsblatt".

Dies gehe aus einem Papier des Bundesfinanzministeriums hervor, das an die Länder verschickt wurde. "Die Länder erhalten die Befugnis, einen ermäßigten Steuersatz bei unmittelbaren Grundstückserwerben einzuführen, wenn der Erwerber des Grundstücks eine oder mehrere natürliche Personen sind und das Grundstück nach dem Erwerb den eigenen Wohnzwecken dienen soll", heißt es in dem Papier.

Die Länder sollen zudem "weitere Einschränkungen für die Gewährung des ermäßigten Steuersatzes festlegen können, insbesondere eine weitere Beschränkung des Erwerberkreises". Damit soll sichergestellt werden, dass nicht Immobilien-Spekulanten von möglichen Steuererleichterungen profitieren. Die geplante Reform füge sich "in das bisherige System der Grunderwerbsteuer ein", weshalb eine Änderung des Grundgesetzes nicht notwendig sei, heißt es in dem Papier weiter. Die Grunderwerbsteuer wird beim Erwerb eines Grundstücks fällig. Über die Höhe des Steuersatzes entscheiden die Länder, je nach Bundesland liegt der Satz zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. 2021 spülte die Grunderwerbsteuer 18,3 Milliarden Euro in die Kassen der Länder. Die Ampel hatte im Koalitionsvertrag Erleichterungen bei der Grunderwerbsteuer vereinbart. Gegenfinanziert werden soll eine Reform durch das Schließen von steuerlichen Schlupflöchern beim Immobilienerwerb von Konzernen (Share Deals).

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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