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Hartz IV zügig verfassungsrechtlich prüfen und Massenklagen vorbeugen

Archivmeldung vom 25.02.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.02.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Adolf Bauer Bild: sovd.de
Adolf Bauer Bild: sovd.de

Zur Verabschiedung der Hartz IV-Regelungen erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: "Es gilt jetzt rasch zu prüfen, ob die beschlossene Hartz IV-Reform verfassungsgemäß ist. Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung unmissverständlich in das Stammbuch geschrieben, dass die Regelsatzberechnung transparent und bedarfsgerecht nachvollziehbar sein muss."

Bauer weiter: "Dieser höchstrichterlichen Aufforderung wird der heute verabschiedete Hartz-Kompromiss nicht gerecht. Die von Hartz IV betroffenen Menschen können nicht erneut mehrere Jahre auf ein Urteil warten und im Unklaren gelassen werden. Eine baldige verfassungsrechtliche Klärung liegt im Interesse aller Beteiligten. Auch um eine erneute Flut von Massenklagen zu verhindern, muss die Reform nun zeitnah dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden."

Quelle: SoVD Sozialverband Deutschland

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