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Union kritisiert Gesetz gegen Gehsteigbelästigungen

Archivmeldung vom 05.07.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.07.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Elisabeth Winkelmeier-Becker  (2021)
Elisabeth Winkelmeier-Becker (2021)

Foto: Leon2736
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), sieht das geplante Gesetz gegen Gehsteigbelästigungen vor Schwangerschaftsberatungsstellen und gynäkologischen Praxen kritisch. "Die Ampel hat auch auf Nachfrage nicht belegen können, dass es Probleme gibt, die sich mit allgemeinem Ordnungsrecht in der Abwägung von Meinungsfreiheit und Schutz vor Belästigung nicht regeln ließen", sagte Winkelmeier-Becker dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Das Gesetz bleibe ein unnötiger Eingriff in die Meinungsfreiheit, der sogar wahrheitsgemäße Informationen umfasse. "Wenn überhaupt wäre es Sache der Bundesländer, hier tätig zu werden, nicht Sache des Bundes." Winkelmeier-Becker sagte, sie würde es sich wünschen, "dass die Ampel die Beratung, die dem Schutz der Schwangeren und des Ungeborenen dient, generell so ernst nimmt, wie sie es hier vorgibt". Dazu passe nicht, wenn die SPD ankündigt, dass sie die verbindliche Beratung abschaffen wolle. Die Parlamentsgeschäftsführerin der SPD, Katja Mast, wies die Kritik zurück, dass die Meinungsfreiheit der Abtreibungsgegner eingeschränkt würde. "Die können ihre Meinung ja weiter im öffentlichen Raum kundtun. Nur eben nicht da, wo verschiedene Grundrechte gegeneinander abzuwägen sind", sagte Mast dem RND. An diesem Freitag stimmt der Bundestag über das Gesetz zu Gehsteigbelästigungen ab.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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