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Dahmen will Ukraine-Flüchtlinge in Krankenversicherung aufnehmen

Archivmeldung vom 29.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Janosch Dahmen (2020)
Janosch Dahmen (2020)

Foto: Turnbeutel85
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Janosch Dahmen, hat die umgehende Aufnahme ukrainischer Geflüchtete in die gesetzliche Krankenversicherung gefordert und sich für eine Berufsausübungserlaubnis für ukrainische Gesundheitskräfte ausgesprochen.

"Für alle ukrainischen Ärzte und Pflegekräfte, die nach Deutschland geflohen sind, sollte umgehend eine begrenzte Berufsausübungserlaubnis erlassen werden", sagte Dahmen dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Es ist dringend nötig, dass medizinisches Fachpersonal auch hier wenigstens in eingeschränkter Form in der Versorgung anderer Geflüchteter arbeiten kann." Der Bund habe das bereits im Jahr 2015 für syrische Geflüchtete schnell auf den Weg gebracht, das müsse auch jetzt passieren. "Aus der Ukraine sind mitunter ganze Pflegeeinrichtungen gemeinsam geflohen", ergänzte Dahmen. "Wenn beispielsweise Pflegende und Gepflegte zusammen geflohen sind, sollte dieses Pflegeverhältnis in einer deutschen Einrichtung möglichst nahtlos weitergehen." Weiter sagte Dahmen: "Geflüchtete aus der Ukraine müssen so schnell wie möglich in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden."

Die gesundheitlichen Leistungen, die sie aktuell über das Asylbewerberleistungsgesetz erhielten, seien verwaltungsaufwendig und reichten medizinisch nicht für eine adäquate Gesundheitsversorgung aus. "Dort sind oft nur Basisleistungen enthalten. Für komplexe Langzeittherapien in Folge von chronischen oder besonders s chweren Erkrankungen gibt es große Hürden", sagte der Grünen-Politiker und unterstrich, das gelte für alle Flüchtlinge. "Auch die Sprachmittlung im Gesundheitswesen sollte, so wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben, schnellstmöglich erstattungsfähig sein." Noch würden Dolmetscher oder technische Sprachmittlungssysteme nicht regulär als Gesundheitsleistung zur Erstattung übernommen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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