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DGB will Rückkehrrecht in Vollzeit für alle

Archivmeldung vom 07.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Logo
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Der DGB hat den Entwurf der Bundesregierung für ein Teilzeigesetz als unzureichend zurück gewiesen: Das geplante Rückkehrreicht von einer Teilzeit-auf eine Vollzeitstelle dürfe nicht auf Beschäftigte in Betrieben mit mindestens 15 Angestellten beschränkt sein, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach der "Frankfurter Rundschau".

"Gesetze mit Löchern nutzen nichts: 62 Prozent der teilzeitbeschäftigten Frauen und 53 Prozent der teilzeitbeschäftigen Männer, die ihre Arbeitszeit ändern wollen, arbeiten in kleinen und kleinsten Betrieben", sagte Buntenbach. Der Schwellenwert von 15 Beschäftigten schließe zu viele Beschäftigte aus. Entschieden wand sich Buntenbach gegen Forderungen der Arbeitgeber, den Grenzwert auf 25, 50 oder sogar 200 Angestellte heraufzusetzen: "Eine weitere Anhebung des Schwellenwerts darf es auf keinen Fall geben."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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