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Bundesrechnungshof soll nicht bei Bürgergeld-Anhörung auftreten

Archivmeldung vom 20.10.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.10.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Zensur (Symbolbild) Bild: Shutterstock (Symbolbild) /Reitschuster / Eigenes Werk
Zensur (Symbolbild) Bild: Shutterstock (Symbolbild) /Reitschuster / Eigenes Werk

Der Bundesrechnungshof kann nicht bei der öffentlichen Anhörung zum geplanten Bürgergeld am 7. November im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales auftreten. Die Unionsfraktion hatte einen Vertreter der Behörde als Sachverständigen benannt, was SPD, Grüne und FDP aber ablehnten, berichtet das "Handelsblatt".

Der Rechnungshof hat sich jüngst in einem Gutachten sehr kritisch zum Bürgergeld geäußert. Einige der geplanten Änderungen am bisherigen Hartz-IV-System, das vom Bürgergeld abgelöst werden soll, könnten sich "als kontraproduktiv erweisen und zu vermeidbaren finanziellen Risiken für den Bundeshaushalt führen", heißt es darin.

Dass die Koalitionsfraktionen die Wächter einer soliden Haushaltspolitik nicht dabeihaben wollten, sei "beschämend" und mache ihn fassungslos, sagte der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Stracke (CSU), der Zeitung. "Ganz offensichtlich will die Ampel berechtigte Kritik seitens des Bundesrechnungshofes am Gesetzentwurf zum Bürgergeld in einer öffentlichen Sachverständigenanhörung nicht zulassen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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