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Früherer NRW-Verfassungsgerichtspräsident für ärztliche "Hilfe zum Sterben"

Archivmeldung vom 07.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: s.media / pixelio.de
Bild: s.media / pixelio.de

In der Debatte über die rechtlichen Regelungen zur Sterbehilfe plädiert der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, für die gesetzliche Zulassung einer ärztlichen "Hilfe zum Sterben". Diese sollte "als letztes Mittel" möglich sein, "sofern der Patient den Tod frei verantwortlich und nachhaltig wünscht", schreibt Bertrams in einem Beitrag für den "Kölner Stadt-Anzeiger".

Der Jurist gehört auch der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen an. Als rechtliche Grundlage, so Bertrams weiter, müsste der Gesetzgeber den Paragrafen 216 im Strafgesetzbuch (Tötung auf Verlangen) so ergänzen, dass der Arzt bei Patienten mit einer unheilbaren Krankheit und einem palliativ nicht zu lindernden unerträglichen Leiden zu einer straffreien Sterbehilfe berechtigt wäre.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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