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Durchbruch im Streit über Schuldenabbau

Archivmeldung vom 13.02.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.02.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Im Streit über Finanzhilfen an ärmere Länder zum Abbau ihrer Schulden haben Bund und Länder einen Durchbruch erzielt. Eine Einigung gab es auch bei der geplanten Änderung des Grundgesetzes für eine Schuldenbremse.

Das Ziel ist, dass Bund und Länder vom Jahr 2020 an keine neuen Schulden mehr machen. Sie einigten sich darauf, dass fünf ärmere Bundesländer von 2011 bis 2019 Hilfen von insgesamt 800 Millionen Euro pro Jahr bekommen sollen.

Bremen soll laut Beschluss 300 Millionen Euro, das Saarland 260 Millionen, Berlin, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein je 80 Millionen Euro im Jahr bekommen. Mecklenburg-Vorpommern, die Grünen und die Linke waren laut Teilnehmerangaben dagegen. Schleswig-Holstein scheiterte mit der Forderung nach mehr Geld. Das Land enthielt sich bei der Entscheidung über die Finanzhilfen. Die letzten technischen Details sollen im März geklärt werden.

Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) zeigte sich erfreut. «Das ist ein starkes Stück an Föderalismus und Solidarität der Länder.» Der schleswig-holsteinische SPD-Fraktionschef Ralf Stegner gab eine Erklärung für die SPD-Landtagsfraktionen ab, dass die Hilfen nicht ausreichend seien. Er hält Verfassungsklagen für notwendig. «Diese Vereinbarung schränkt Budgetrechte der Parlamente entscheidend ein, wenn diese Parlamente keine neuen Schulden mehr machen dürfen», sagte er. «Dies ist eine Einigung des Bundestags und des Bundesrats zulasten der Landesparlamente.» Bremen und das Saarland wollen ihre Klagen wegen schlechter Finanzausstattung zurücknehmen, wenn die Vereinbarungen unter Dach und Fach sind.

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) scheiterte mit der Forderung, die Ost-Flächenländer von dem Fonds für Hilfen auszunehmen. Auch die SPD-Fraktionschefs der ostdeutschen Landtage hatten gefordert, die neuen Länder vom Fonds für Entschuldungshilfe auszunehmen.

Bund und Länder wollen die Regelung über eine Schuldenbremse im Grundgesetz bis zum Sommer unter Dach und Fach bringen. Das kündigten die Vorsitzenden der Föderalismuskommission II, SPD-Fraktionschef Peter Struck und Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU), vor der Sitzung an. «Wir werden im März im Deutschen Bundestag und spätestens im Juli im Bundesrat die Änderung des Grundgesetzes verabschieden», sagte Struck. Er forderte ein Ende der Schuldenmentalität. Oettinger betonte, Bund und Länder sollten nur noch Schulden mit einem Tilgungsplan machen.

Nach dem Kompromiss soll der Bund nur noch Schulden in Höhe von 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung machen dürfen. Dies wird im Grundgesetz festgeschrieben. Die Länder sollen ab 2020 die Neuverschuldung auf Null senken. Für Notlagen soll es Ausnahmen geben. Die Bund-Länder-Gruppe hatte mehr als zwei Jahre lang getagt.

Nach den Liberalen in Baden-Württemberg signalisierte auch die hessische FDP Zustimmung zum Konjunkturpaket II. Deren Landesvorsitzender Jörg-Uwe Hahn äußerte in der Financial Times Deutschland» Verständnis für Äußerungen des baden-württembergischen FDP-Fraktionschefs Ulrich Noll. Der hatte erklärt, es sei schwer vorstellbar, das Konjunkturprogramm scheitern zu lassen. Später betonte Noll aber, die Äußerungen seien noch nicht als Zustimmung gemeint gewesen.

Die Äußerungen Nolls erschwerten nach Darstellung Hahns zwar die Verhandlungen mit der Union. Sie zeigten aber auch, dass die Liberalen letztlich zustimmen würden und nicht die Bockigen spielten. Unvernünftig hohe Hürden würden die Liberalen nicht aufbauen, um das Konjunkturpaket zu blockieren, so Hahn.

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