Behinderten-Pauschbetrag rasch anpassen
Archivmeldung vom 30.09.2020
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Freigeschaltet durch André OttZum Gesetzentwurf zur Anhebung des Behindertenpauschbetrages, zu dem der Sozialverband Deutschland heute im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages als Sachverständiger Stellung bezieht, erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: "Die vorgesehene Verdopplung des Behindertenpauschbetrages ist überfällig und wichtig für die gesellschaftliche Teilhabe."
Bauer weiter: "Unser langjähriges Engagement zahlt sich aus. Die aktuelle Entwicklung ist vielversprechend für die über vier Millionen einkommenssteuerpflichtigen behinderten Menschen in Deutschland. Mit Blick auf die Lohn- und Preisentwicklungen seit 1975 ist offenkundig, dass der Behindertenpauschbetrag die Mehraufwendungen überhaupt nicht mehr abbildet. Damit der Pauschbetrag künftig mit der Lohn- und Preisentwicklung Schritt hält, ist eine jährliche Dynamisierung nötig. Diese fehlt leider bisher im Gesetzentwurf.
Die im Gesetzentwurf geplante Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags ist ebenso erfreulich wie der Verzicht auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags bei einem Grad der Behinderung kleiner 50. Wir begrüßen auch die Ausweitung und Anhebung des Pflegepauschbetrages zur steuerlichen Entlastung pflegender Angehöriger. Der Gesetzentwurf sollte- ergänzt um eine Dynamisierung der Pauschbeträge - jetzt schnell durchs parlamentarische Verfahren gehen, damit das jahrzehntelange Warten der Menschen mit Behinderungen ein Ende hat."
Quelle: SoVD Sozialverband Deutschland (ots)