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Behinderten-Pauschbetrag rasch anpassen

Archivmeldung vom 30.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Adolf Bauer Bild: sovd.de
Adolf Bauer Bild: sovd.de

Zum Gesetzentwurf zur Anhebung des Behindertenpauschbetrages, zu dem der Sozialverband Deutschland heute im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages als Sachverständiger Stellung bezieht, erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: "Die vorgesehene Verdopplung des Behindertenpauschbetrages ist überfällig und wichtig für die gesellschaftliche Teilhabe."

Bauer weiter: "Unser langjähriges Engagement zahlt sich aus. Die aktuelle Entwicklung ist vielversprechend für die über vier Millionen einkommenssteuerpflichtigen behinderten Menschen in Deutschland. Mit Blick auf die Lohn- und Preisentwicklungen seit 1975 ist offenkundig, dass der Behindertenpauschbetrag die Mehraufwendungen überhaupt nicht mehr abbildet. Damit der Pauschbetrag künftig mit der Lohn- und Preisentwicklung Schritt hält, ist eine jährliche Dynamisierung nötig. Diese fehlt leider bisher im Gesetzentwurf.

Die im Gesetzentwurf geplante Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags ist ebenso erfreulich wie der Verzicht auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags bei einem Grad der Behinderung kleiner 50. Wir begrüßen auch die Ausweitung und Anhebung des Pflegepauschbetrages zur steuerlichen Entlastung pflegender Angehöriger. Der Gesetzentwurf sollte- ergänzt um eine Dynamisierung der Pauschbeträge - jetzt schnell durchs parlamentarische Verfahren gehen, damit das jahrzehntelange Warten der Menschen mit Behinderungen ein Ende hat."

Quelle: SoVD Sozialverband Deutschland (ots)

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