Albig will Rundfunkstaatsvertrag durch Medienstaatsvertrag ersetzen
Archivmeldung vom 04.03.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittTorsten Albig (SPD), der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, will "den Rundfunkstaatsvertrag durch einen Medienstaatsvertrag, der traditionellen und modernen Medien gerecht wird", ersetzen. In einem Beitrag für die Wochenzeitung "Die Zeit" erklärt Albig: "Eine Debatte über diese neue `Kommunikationsordnung` ist unerlässlich, sind es doch einige wenige Unternehmen des Silicon Valley, die unsere Informationskultur maßgeblich prägen."
Ausgangspunkt für seine Überlegungen sei die Frage, "wie frei und unreguliert eine Internetplattform agieren darf, die maßgeblich zur Meinungsbildung beiträgt". Seine Mahnung sei "nicht Ausdruck einer `Angst vor dem Neuen`", sondern es gehe ihm darum, "eine für die Nutzer nicht wahrnehmbare Monopolisierung von Meinungsbildung" zu verhindern.
Albig weiter: "Wir finden, was die Suchmaschine uns finden lässt. Dies ist umso beunruhigender, wenn die Mehrheit der Nutzer glaubt, sie könne sich dort frei informieren. Eine ausgewogene und vielfältige Berichterstattung ist aber nicht automatisch gewährleistet." Die Bundesländer sind in Deutschland für den Jugendschutz zuständig und sie beaufsichtigen die audiovisuellen Medien, also Rundfunk und Fernsehen. Da der Konsum von Bewegtbildern im Internet aber zunimmt, diskutieren die Ministerpräsidenten der Länder seit zwei Jahren darüber, ob und wie sie auf Plattformen wie YouTube und Facebook in der Regulierung reagieren sollen. Ministerpräsident Albig schreibt: "Der Rundfunkstaatsvertrag bietet keinen passenden Rahmen mehr für die digitale Welt."
Im Dezember haben die Länder und die Bundesregierung eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu diesem Thema eingerichtet. Eine Medienordnung müsse, so Albig, "eine diskriminierungsfreie Anzeige von Suchergebnissen" sicherstellen. Man müsse auch über "Transparenzverpflichtungen für meinungsrelevante Algorithmen diskutieren". Und nicht zuletzt, meint Albig, müssten sich Bund und Länder darüber klar werden, ob sie eine "must be found"-Regel brauchen, das hieße: Suchmaschinen würden verpflichtet, immer auch ein öffentliches Informationsangebot unter den obersten Suchergebnissen anzuzeigen. "Nur so stellen wir sicher, nicht in die Falle privater medialer Manipulation zu laufen."
Quelle: dts Nachrichtenagentur