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Staatsanwaltschaft stellt Verfahren wegen Bananenflaggen ein

Archivmeldung vom 13.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bananenrepublik Deutschland? (Symbolbild)
Bananenrepublik Deutschland? (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Deutschland-Flaggen mit Bananen bei einer Pegida-Kundgebung bleiben ohne Folgen. Verfahren gegen sechs Personen wegen des Verdachts der Verunglimpfung von Symbolen des Staates sind eingestellt worden, wie das Nachrichtenportal t-online.de unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Dresden berichtet. Die Polizei hatte im August 2017 neun Fahnen sichergestellt und die Ermittlungen wegen des entsprechenden Paragrafen 90a im Strafgesetzbuch aufgenommen.

Eine Prüfung habe jedoch ergeben, dass die Voraussetzungen für einen Straftatbestand nicht gegeben seien, so die Staatsanwaltschaft zu t-online.de. Ein Beteiligter sei allerdings zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er Polizisten bei dem Einsatz "Idioten" genannt habe. Über diese Verurteilung hatte die "Sächsische Zeitung" bereits berichtet. Für die Kundgebung unter dem Motto "Alles Banane, oder was?" hatte sich eine rechtsgerichtete Gruppe aus dem Pegida-Unterstützerkreis ("Heidenauer Wellenlänge") verantwortlich erklärt und die Aktion als Kunst deklariert. Deutschland-Fahnen mit Bananen darauf als mögliche ironische Anspielung auf eine Bananenrepublik sind frei verkäuflich.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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