NRW-Schulministerin: Bund muss Ganztagsbetreuung mitfinanzieren
Archivmeldung vom 05.03.2020
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDie nordrhein-westfälische Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer (FDP) fordert vom Bund, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler mitzufinanzieren. "Hier muss der Bund dringend noch nachlegen, und das weiß er auch", sagte Gebauer dem "Handelsblatt".
Wer große Ankündigungen mache, der müsse auch ausreichend Geld zur Verfügung stellen. Einen bundesgesetzlich geregelten und bundesweit geltenden Rechtsanspruch auf Ganztag, den dauerhaft allein die Länder und Kommunen zu finanzieren hätten, könne es so nicht geben. "Wenn der Bund verpflichtende Vorgaben macht, dann muss er sich auch nachhaltig finanziell beteiligen oder die notwendigen Finanzmittel den Ländern und Kommunen dauerhaft zur Verfügung stellen."
Die NRW-Schulministerin warnte davor, dass die Bundesländer beim Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung auf den Kosten sitzen bleiben. "Die zwei Milliarden Euro, die der Bund in einem Sondervermögen zur Verfügung stellen will, sind bei weitem nicht auskömmlich. Das ist nicht mehr als eine Anschubfinanzierung." Der Bundestag debattiert am Donnerstag erstmals über den geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler. Ab 2025 sollen alle Kinder in Deutschland von der ersten bis zur vierten Klasse einen Anspruch haben, an fünf Tagen in der Woche, für acht Stunden am Tag betreut zu werden. Der Bund will dafür zwei Milliarden Euro für Investitionen zuschießen. Das Deutsche Jugendinstitut beziffert die Investitionskosten auf etwa 7,5 Milliarden Euro und die laufenden Betriebskosten pro Jahr auf 4,5 Milliarden Euro. "Mehr und qualitativ bessere Ganztagsangebote sind erstrebenswert", so die FDP-Politikerin.
Der Ganztag leiste einen wichtigen Beitrag, Kindern beste Bildungs- und Aufstiegschancen zu ermöglichen und sei ein unverzichtbarer Baustein in der Lebensplanung junger Eltern. Gebauer kritisierte aber, dass die zuständigen Bundesministerinnen für Familie und Bildung, Franziska Giffey (SPD) und Anja Karliczek (CDU), bislang keinen Entwurf für das Gesetz zum Rechtsanspruch vorgelegt haben. "Nach wie vor ist völlig offen, unter welchen Bedingungen ein Rechtsanspruch umgesetzt werden soll. Der Bund lässt uns hier leider im Ungewissen."
Quelle: dts Nachrichtenagentur