Brandl/dos Santos-Wintz: Digitale-Dienste-Gesetz der Ampel kommt zu spät und bleibt lückenhaft
Archivmeldung vom 18.01.2024
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Freigeschaltet durch Mary SmithDer Bundestag berät heute in Erster Lesung über das Digitale-Dienste-Gesetz. Dazu erklären der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Reinhard Brandl, und die zuständige Berichterstatterin Catarina dos Santos-Wintz:
Reinhard Brandl: "Hass und Hetze, Desinformation und digitale Gewalt sind im Netz weit verbreitet. Der europäische Digital Services Act ist daher zu begrüßen. Das deutsche Umsetzungsgesetz der Ampel, das Digitale-Dienste-Gesetz, kommt dagegen viel zu spät und bleibt an mehreren Stellen lückenhaft. Es werden gleich fünf zuständige Behörden benannt: Bundesnetzagentur, Bundeskriminalamt, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Landesmedienanstalten und Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. Zusätzlich ist die EU-Kommission für die großen Online-Plattformen zuständig. Wie die Ampel damit eine effektive Einhaltung von Regeln im Internet organisieren will, bleibt abzuwarten."
Catarina dos Santos-Wintz: "Das Digitale Dienste-Gesetz zielt bei den Plattformen-Meldungen nur auf solche Straftaten ab, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person darstellen. Dieser Anwendungsbereich ist zu eng gewählt. Wir alle kennen Beispiele, die zwar klar Hass im Netz darstellen, aber nicht zwingend eine Gefahr für Leib und Leben bedeuten. Sie vergiften aber dennoch das gesellschaftliche Zusammenleben und schaden der Demokratie. Wir erwarten von der Koalition eine Konkretisierung der Meldepflichten für die Hosting-Diensteanbieter. Nur so lassen sich die zu erwartenden Meldungen überhaupt kalkulieren."
Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)