Krankenkassen wollen bessere Absicherung pflegender Angehöriger
Archivmeldung vom 31.03.2018
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie gesetzlichen Kassen fordern eine deutlich bessere Absicherung pflegender Angehöriger bei der Rente. "70 Prozent der Pflege in Deutschland wird von Familien geleistet", sagte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (RND/Samstagausgaben).
"Wir plädieren dafür, die Absicherung pflegender Angehörigen bei der Rente zu verbessern." Die bestehenden Möglichkeiten zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege wie Pflegeurlaub oder Darlehen würden nur selten in Anspruch genommen. "Das ist ein Hinweis, dass sie an der Lebenswirklichkeit vorbeigehen", so Kiefer weiter. In der vergangenen Legislaturperiode hatte es Verbesserungen auch bei der rentenrechtlichen Absicherung von Pflegepersonen gegeben.
"2017 haben die Pflegekassen 1,5 Milliarden Euro an die gesetzliche Rentenversicherung überwiesen - 500 Millionen Euro mehr als im Vorjahr", so der GKV-Vorstand. Dennoch würden pflegende Angehörige bei der Rente immer noch deutlich schlechter behandelt als Mütter und Väter den Erziehungszeiten: "Die geplante Rentenkommission wäre ein guter Rahmen, um hier Änderungen zu erreichen. Pflege braucht mehr gesellschaftliche Anerkennung." Frauen, die ab 1992 Kinder zur Welt gebracht haben, erhalten für die Erziehung in den ersten drei Lebensjahren pro Jahr und Kind einen Rentenpunkt gutgeschrieben.
Im Augenblick entspricht das rund 31 Euro im Westen und rund 29 Euro im Osten. "Wer heute pro Woche mindestens zehn Stunden, verteilt auf mindestens zwei Tage, einen Angehörigen mit Pflegegrad 2 versorgt, der ausschließlich Pflegegeld erhält, bekommt für ein Jahr gerade einmal 0,26 Rentenpunkte. Dies entspricht etwas über 8 Euro im Westen und etwas weniger als 8 Euro im Osten", erläuterte Kiefer. In Deutschland gab es zuletzt rund 2,8 Millionen Pflegebedürftige - etwa 2,1 Millionen von ihnen werden zu Hause versorgt, unter anderem von Angehörigen.
Laut Versichertenstatistik 2016 der Deutschen Rentenversicherung gibt es 308.290 Menschen mit Rentenansprüchen in Zusammenhang mit der Pflege von Angehörigen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur