Mordvertuschung leicht gemacht: Brandenburger und Thüringer werden in Sachsen-Anhalt verbrannt auch wenn die Totesursache unklar ist
Archivmeldung vom 02.09.2017
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Freigeschaltet durch André OttBestatter aus Thüringen und Brandenburg nutzen eine Gesetzeslücke, um Tote in Sachsen-Anhalt einäschern zu lassen. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung. In den beiden Nachbarländern ist bei einer unklaren Todesursache eine Obduktion zwingend vorgeschrieben. In Sachsen-Anhalt hingegen reicht es aus, wenn der Staatsanwalt gegen die Verbrennung keinen Einspruch erhebt.
Bestatter aus Thüringen und Brandenburg bestätigten dem Blatt, dass diese Regelung genutzt wird, um die strengeren Regeln des eigenen Landes zu umgehen. Nicht nur Geld, sondern auch Zeit lasse sich so sparen, sagte Andreas Dieckmann, stellvertretender Obermeister der Bestatter-Innung Berlin-Brandenburg: "Je nach den Umständen kostet eine Obduktion zwischen 500 und 1000 Euro."
Rechtsmediziner kritisieren die schnelle Freigabe von Leichen zur Verbrennung. Bei unklarer Todesursache sei immer auch ein Kapitalverbrechen denkbar, warnen sie. "Die derzeitige Gesetzeslage führt dazu, dass eventuell Todesfälle mit einer nichtnatürlichen Todesart nicht erkannt werden können", sagte Rüdiger Lessig der Zeitung, er ist Leiter des Instituts für Rechtsmedizin an der halleschen Uniklinik. Im Krematorium könnten so Beweise für immer verschwinden. "Das hat mit Rechtssicherheit nicht mehr viel zu tun", rügte der Professor.
Wie viele Tote aus Nachbarländern in Sachsen-Anhalt eingeäschert werden, wird in den Krematorien nicht erfasst. Die Landesregierung hat daher keine Zahlen.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)