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Harms (SSW): Ein bitterer Tag für die Minderheitensprachen

Archivmeldung vom 11.07.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.07.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Sprachen & Schriftzeichen (Symbolbild)
Sprachen & Schriftzeichen (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

In einem Änderungsantrag zum neuen Hochschulgesetz (20/1526) hat sich der SSW für eine Sonderregelung bei der Besetzung von Professuren in Regional- und Minderheitensprachen eingesetzt. Dieser wurde heute im Bildungsausschuss abgelehnt.

Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Lars Harms: "Bei der Besetzung von Professuren an unseren Hochschulen gilt: Keine Berufung aus dem eigenen Hause. Dieses Prinzip der Bestenauslese ist wichtig und richtig, funktioniert aber im Bereich der Regional- und Minderheitensprachen nicht. In Kiel war beispielsweise die Friesisch-Professur länger vakant. 

Und in Deutschland sind aktuell insgesamt nur zwei Personen in Frisistik promoviert (beide an der CAU). Für Dänisch und Niederdeutsch sieht es nicht viel besser aus. Ein funktionierender Bewerbermarkt fehlt hier schlicht.

Als SSW blicken wir mit Sorge auf die Situation, denn wir sehen die Gefahr, dass in Zukunft Professuren nicht nachbesetzt werden und so die Fächer ganz von der Bildfläche verschwinden. Wir brauchen aber Friesisch, Dänisch und Niederdeutsch an unseren Hochschulen, um die Sprachen am Leben zu erhalten, Lehrernachwuchs auszubilden und so die Zukunft unserer vielfältigen Minderheitenlandschaft in Schleswig-Holstein zu erhalten! Dafür haben wir uns mit dem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz stark gemacht.

Ich darf noch einmal erinnern: Schleswig-Holstein hat sich im Rahmen der Landesverfassung und der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen in besonderem Maße zur Förderung dieser Sprachen verpflichtet. Das unterscheidet diese Studienfächer eben von anderen kleinen Fächern und Spezialbereichen etwa in der Medizin, die in der Anhörung immer wieder genannt wurden. Man darf nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

Der Schutz von Minderheiten ist in Schleswig-Holstein aus gutem Grund in der Verfassung verankert. Dazu gehört unserer Auffassung nach auch, dass man die Forschung zu Minderheitensprachen an den Hochschulen sicherstellt. Vor allem für das Friesische sieht es sonst ganz düster aus."

Quelle: SSW

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