Innenminister Schäuble kündigt für 2009 ein Gesetz zum Handel mit Daten an
Archivmeldung vom 11.12.2008
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Freigeschaltet durch Oliver RandakBundesinnenminister Schäuble will im nächsten Jahr ein Gesetz auf den Weg bringen, das den Handel mit Daten erschwert.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will das Gesetz zur Einschränkung des Datenhandels bis Mitte kommenden Jahres unter Dach und Fach bringen. Es sei ein ehrgeiziges Ziel, die Neuregelung am 1. Juli 2009 in Kraft treten zu lassen, sagte Schäuble in Berlin. Dem vom Kabinett gebilligten Entwurf zufolge sollen Firmen personenbezogene Daten künftig grundsätzlich nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen für Zwecke der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung weitergeben dürfen.
Auf die ausdrückliche Einwilligung kann dem Entwurf zufolge verzichtet werden, wenn das jeweilige Unternehmen die Daten zur eigenen Werbung nutzt oder sie von gemeinnützigen Organisationen genutzt werden. Damit soll das Sammeln von Spenden nicht erschwert werden. "Wir tun gut daran, die Tätigkeit gemeinnütziger Organisationen nicht zu erschweren", sagte Schäuble.
Vorgesehen ist in dem Gesetzentwurf außerdem ein Verbot so genannter Koppelungsgeschäfte. Damit dürfen künftig marktbeherrschende Firmen den Abschluss eines Vertrages nicht mehr an die Bedingung knüpfen, dass der Kunde der Verwendung seiner Daten für Werbezwecke zustimmt. Der Gesetzentwurf sieht außerdem die Einführung eines Datenschutzsiegels für Unternehmen vor. Damit werde die Transparenz gefördert und das Datenschutzniveau erhöht, sagte Schäuble.
Das Siegel kann erworben werden, wenn sich das jeweilige Unternehmen einem regelmäßigen datenschutzrechtlichen Kontrollverfahren unterwirft. Datenschützer hatten hier kritisiert, dass das Siegel zunächst auch ohne vorherige Kontrolle erworben werden kann. Das Kabinett reagiert mit dem Entwurf auf eine Reihe von Datenschutzskandalen. Zuletzt war bekannt geworden, dass Millionen von Kontodaten zum Verkauf angeboten wurden.