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Kultusminister wollen Kriterien für Medizinstudium ändern

Archivmeldung vom 15.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Sebastian Bernhard / pixelio.de
Bild: Sebastian Bernhard / pixelio.de

Die Kultusministerkonferenz hat beschlossen, für die Auswahl von Medizinstudenten künftig neben der Abiturnote mindestens zwei weitere eignungsbasierte Kriterien heranzuziehen. Welche das sind und wie diese Kriterien zu gewichten sind, wolle man noch in diesem Jahr entscheiden, teilte die Kultusministerkonferenz mit. Man werde prüfen, ob in diesen Kriterien die Wartezeit berücksichtigt werden könne.

Weiterhin soll ein Anteil von mindestens 20 Prozent der nach Abzug von Vorabquoten zur Verfügung stehenden Studienplätze an die Abiturbesten vergeben werden. Anlass für die anstehende Neuregelung des Zulassungsverfahrens ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.12.2017. Das Gericht hatte die alte Regelung für teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Eine Neuregelung werde länger dauern als die vom Verfassungsgericht gesetzte Frist, hieß es. Eine Übergangslösung ohne die monierte Wartezeitquote sei aber bereits in Auftrag gegeben worden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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