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Arbeitgeberverbände: Schulz verwendet falsche Zahlen

Archivmeldung vom 21.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Das Logo der BDA
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die arbeitsmarktpolitischen Reformvorschläge von SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz sind bei den Arbeitgebern auf massive Kritik gestoßen. "Viele Vorschläge sind ohne präzise Kenntnis der Zahlen oder der Rechtslage in Deutschland formuliert", heißt es in einer Bewertung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), die den Zeitungen der Funke-Mediengruppe vorliegt.

Der BDA warnt darin nicht nur vor einer Verlängerung des Arbeitslosengeld-I-Bezugs, die aus Sicht der Arbeitgeber "eine schnelle Wiederaufnahme von Arbeit erschweren würde". Ebenso wird beispielsweise kritisiert, dass Schulz "viel zu hohe Zahlen" zu befristeten Beschäftigungsverhältnissen genannt habe. In der Altersgruppe zwischen 25 und 35 Jahren seien tatsächlich gut zwölf Prozent der Beschäftigten befristet tätig, Schulz habe dagegen von knapp 40 Prozent gesprochen.

Während der SPD-Kanzlerkandidat eine betriebliche Mitbestimmung für Unternehmen mit ausländischer Rechtsform gefordert habe, gelte die betriebliche Mitbestimmung schon längst für alle Betriebe, die in Deutschland tätig seien - unabhängig von der Rechtsform. Auch die Forderung von Schulz, den Kündigungsschutz für solche Beschäftigten auszubauen, die Betriebsratswahlen organisierten, wird vom BDA zurückgewiesen: "Es besteht schon heute ein umfassender Schutz für alle, die eine Betriebsratswahl einleiten wollen."

Insgesamt warnen die Arbeitgeber vor Korrekturen der Agenda 2010: Sie habe Beschäftigung gefördert und Arbeitslosigkeit abgebaut, heißt es in der Bewertung. "Wer das zurückdrehen möchte, gefährdet die derzeitige Rekordbeschäftigung."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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