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CDU/CSU: Keine Hilfe für Steuerberater

Archivmeldung vom 12.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Logo der Union (CDU und CSU)
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Bild: CDU/CSU

Heute ist der Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Fristenballung bei steuerberatenden Berufen im Finanzausschuss debattiert worden. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der zuständige Berichterstatter, Sebastian Brehm folgendes.

Antje Tillmann: "Die Bewältigung des Alltagsgeschäfts stellt zusammen mit den coronabedingten Sonderbelastungen gerade kleine und mittlere Kanzleien vor kaum lösbare Probleme. Zum Jahresende sind zudem die Corona-Hilfsprogramme bis zum 31. März 2022 verlängert worden. Auch hier gilt es erneut, Anträge zu stellen.

Zudem müssen Steuerberater in diesem Sommer auch die Mammutaufgabe erledigen, die Grundsteuer-Feststellungserklärungen von insgesamt ca. 36 Millionen wirtschaftlichen Einheiten in einem 4-Monatszeitfenster einzureichen. Das setzt die steuerberatenden Berufe weiterhin enorm unter Druck. Dazu kommt, dass es natürlich auch in den Kanzleien zu coronabedingten Ausfällen kommt.

Die Abgabefrist bis Ende Mai 2022 ist da nicht ausreichend. Die Forderung der Union ist daher, die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen für den Besteuerungszeitraum 2020 um weitere drei Monate in beratenen Fällen bis zum 31. August 2022 und bei Land- und Forstwirten bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern.

Das weiß auch die FDP, die noch letzten Winter in der Opposition eine Verschiebung der Abgabefristen für die Steuererklärung 2019 um sechs Monate forderte. Umso unverständlicher ist es, dass sie nun in Regierungsverantwortung den Steuerberatern nicht helfen will."

Sebastian Brehm: "Steuerberaterinnen und Steuerberater leisten in der Corona Krise einen unentbehrlichen Beitrag, indem sie Kurzarbeitergeld sowie Corona-Wirtschaftshilfen beantragen, die Wirtschaftshilfen endabrechnen und die Jahresabschlüsse vorbereiten. Gleichzeitig sind Steuerkanzleien wie auch die übrige Wirtschaft durch die coronabedingten Einschränkungen von geänderten betrieblichen Abläufen, Homeoffice, Kinderbetreuung der Mitarbeiter etc. betroffen.

Den Steuerberaterinnen und -beratern werden immer neue Pflichten aufgebürdet. Geholfen wird ihnen selbst dann nicht, wenn wir als Opposition die Arbeit machen und einen entsprechenden Vorschlag vorlegen. Die rote Ampel hat gegen unseren Vorschlag gestimmt. Das war zu erwarten. Dass jedoch die FDP hier gegen die eigene Überzeugung stimmt, ist überraschend und gerade deswegen so beschämend."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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