Einigung bei Erbschaftsteuerreform
Archivmeldung vom 05.12.2008
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Freigeschaltet durch Oliver RandakDer Bundesrat hat der Erbschaftsteuerreform der Bundesregierung zugestimmt. Jahrelang war über die Erbschaftsteuer debattiert worden. Vor allem CDU und CSU hatten Vorbehalte.
CDU und CSU hatten Bedenken gegenüber der Reform, vor allem bezüglich der Regelung für Vererbung von Betrieben und Privatvermögen.
Als von der grossen Koalition über die Reform
abgestimmt wurde, meldete sich die Union mit 28 Gegenstimmen und drei
Enthaltungen.
Bis zum 31. Dezember 2008 hatte das
Bundesverfassungsgericht eine Veränderung verlangt, da Immobilien- und
Betriebsvermögen gegenüber Kapitalvermögen zu gering bewertet würden.
Bei Union und SPD hatten sich die Verantwortlichen auf
Verbesserungen der Gesetzespläne geeinigt, vorrangig in puncto
Begünstigungen für Erben von Firmen und selbst genutztem Wohnraum.
Bei Fortführung der Firma für zehn Jahre und
vorausgesetzt es werden keine Stellen gestrichen, sind von dem Erben
des Betriebes keine Steuern zu zahlen.
Bleiben die Erben zehn Jahre lang im betroffenen Wohnraum wohnen, können Witwer, Witwen und Kinder, sowie eingetragene Lebenspartner Wohneigentum steuerfrei erben.