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Einigung bei Erbschaftsteuerreform

Archivmeldung vom 05.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Der Bundesrat hat der Erbschaftsteuerreform der Bundesregierung zugestimmt. Jahrelang war über die Erbschaftsteuer debattiert worden. Vor allem CDU und CSU hatten Vorbehalte.

CDU und CSU hatten Bedenken gegenüber der Reform, vor allem bezüglich der Regelung für Vererbung von Betrieben und Privatvermögen.

Als von der grossen Koalition über die Reform abgestimmt wurde, meldete sich die Union mit 28 Gegenstimmen und drei Enthaltungen. 

 

Bis zum 31. Dezember 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht eine Veränderung verlangt, da Immobilien- und Betriebsvermögen gegenüber Kapitalvermögen zu gering bewertet würden.

 

Bei Union und SPD hatten sich die Verantwortlichen auf Verbesserungen der Gesetzespläne geeinigt, vorrangig in puncto Begünstigungen für Erben von Firmen und selbst genutztem Wohnraum.

 

Bei Fortführung der Firma für zehn Jahre und vorausgesetzt es werden keine Stellen gestrichen, sind von dem Erben des Betriebes keine Steuern zu zahlen.

 

Bleiben die Erben zehn Jahre lang im betroffenen Wohnraum wohnen, können Witwer, Witwen und Kinder, sowie eingetragene Lebenspartner Wohneigentum steuerfrei erben.

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