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Hotelbranche scheitert mit Verfassungsbeschwerde

Archivmeldung vom 05.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die deutsche Hotelbranche ist ein weiteres Mal in Sachen Corona-Entschädigungen vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das berichtet der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe. Er müsse "von einer herben Enttäuschung des heutigen Tages berichten", schrieb Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), am Mittwoch an seine Mitglieder.

"Das Bundesverfassungsgericht hat uns heute per unanfechtbarem Beschluss und ohne weitere Begründung mitgeteilt, dass unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes nicht zur Entscheidung angenommen worden ist."

Der IHA hatte beim höchsten deutschen Gericht gegen die Novelle vom 18. November geklagt. Diese gestattet es den Bundesländern, im Falle einer Pandemie per Verordnung den Betrieb gastronomischer Einrichtungen zu beschränken sowie Übernachtungen zu untersagen, jedoch ohne zugleich einen Anspruch auf Entschädigungszahlungen für Wirte oder Hoteliers festzuschreiben. In der alten Fassung waren diese vorgesehen. Schon im Dezember waren Hoteliers mit ihren Beschwerden gegen das Gesetz in Karlsruhe gescheitert.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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