SPD-Kinderbeauftragte lehnt Gesetzentwurf zur Beschneidung entschieden ab
Archivmeldung vom 04.10.2012
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtMit scharfer Kritik hat die Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Marlene Rupprecht, auf den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Legalisierung der Beschneidung reagiert. "Ich bin entsetzt, wie hier in Grundrechte eingegriffen werden soll", sagte Rupprecht der Tageszeitung "Die Welt".
"Kinder werden hier zu Objekten der elterlichen Sorge gemacht. Wenn das so bleibt, frage ich mich, wann eine Grundgesetzänderung kommt, die hier erforderlich ist. Denn durch das Gesetz erhebt sich die Frage, warum es bei männlichen Jungen erlaubt sein soll, deren grundgesetzlich verbürgtes Recht auf körperliche Unversehrtheit zu verletzen." Die SPD-Politikerin fügte hinzu: "Wenn es nun heißt, dass Rechtssicherheit geschaffen wird, dann sage ich, dass das Kind keine Rechtssicherheit bekommt." Denn ein beschnittener Junge habe "keine Chance mehr zu erleben, wie es wäre, wenn sein Körper nicht verletzt worden wäre".
Grüne Kinderschutzpolitikerin Dörner reagiert skeptisch auf Gesetzentwurf zur Beschneidung
Die kinderschutzpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Katja Dörner, hat mit Skepsis auf den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zu Legalisierung der Beschneidung bei Jungen reagiert. "Zumindest zu begrüßen sind einige Klarstellungen", sagte Dörner der Tageszeitung "Die Welt". Die aus Dörners Sicht positiven Änderungen an dem von ihr abgelehnten ersten Eckpunktepapier des Ministeriums beträfen nun die "Abgrenzung der Vorhautbeschneidung gegen die Klitoris-Verstümmelung bei Mädchen", ferner "die Beteiligung der betroffenen Jungen am Einwilligungsprozess" sowie "grundsätzlich die Schmerzbehandlung".
Doch bei dieser Schmerzbehandlung sieht Dörner offene Fragen, wenn die Vorhautentfernung von Nichtärzten vorgenommen wird, wie es laut Gesetzentwurf für jüdische Mochalim während der ersten sechs Lebensmonate des Jungen erlaubt werden soll. "Im parlamentarischen Anhörungsverfahren muss genau geklärt werden, was es inhaltlich konkret bedeutet, wenn Nichtärzte eine Schmerzbehandlung durchführen", sagte Dörner.
Hier sei "unklar, ob der ganze Komplex der Anästhesie vernünftig geregelt ist und was das in der Praxis genau heißt". Generell, so Dörner, änderten die Klarstellungen "nichts an meiner grundsätzlich kritischen Haltung, ob man die Einwilligung in einen medizinisch nicht indizierten Eingriff ins Sorgerecht aufnehmen sollte".
Quelle: dts Nachrichtenagentur