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Mindestlohn: Wirtschaftsweisen-Chef widerspricht Nahles

Archivmeldung vom 03.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Dennis J. Snower (IfW, links) und Christoph M. Schmidt (RWI, rechts)
Dennis J. Snower (IfW, links) und Christoph M. Schmidt (RWI, rechts)

Foto: Johannes Christ uploaded by Magnus Manske IW-Festakademie
Lizenz: CC-BY-SA-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Chef der Wirtschaftsweisen, Christoph Schmidt, hat der Einschätzung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) widersprochen, wonach der Mindestlohn von 8,50 Euro nicht zu Jobverlusten führt. "Ein Mindestlohn in der derzeit angestrebten Höhe birgt meiner Einschätzung nach die Gefahr, dass neben Langzeitarbeitslosen beispielsweise auch Geringqualifizierte, Jugendliche und viele Arbeitnehmer in Ostdeutschland ihren Arbeitsplatz verlieren würden", sagte Schmidt der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

Der Chef des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung empfahl:  "Entsprechend sollte man über Ausnahmen für diese Personengruppen zumindest nachdenken." Nahles hatte dagegen erklärt, sie erwarte "keinerlei Beschäftigungseffekte" durch den Mindestlohn. Schmidt begrüßte, dass Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Beginn einer Tätigkeit vom allgemeinen Mindestlohn ausgenommen werden sollen. "Die Ausnahme ist richtig, weil der Mindestlohn den Langzeitarbeitslosen den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt massiv erschweren oder ihn sogar verhindern würde", sagte Schmidt. Noch besser wäre allerdings eine noch längere Spanne als sechs Monate, sagte Schmidt.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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