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Innenministerium plant schärfere Abschieberegelungen

Archivmeldung vom 02.08.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.08.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Bundesinnenministerin Nancy Faeser - SNA, 1920, 06.01.2023 (Foto: © AP Photo / Markus Schreiber)
Bundesinnenministerin Nancy Faeser - SNA, 1920, 06.01.2023 (Foto: © AP Photo / Markus Schreiber)

Das Bundesinnenministerium plant, die Regelungen für Abschiebungen zu verschärfen und die Ausländerbehörden zu entlasten. Das Ministerium von Nancy Faeser (SPD) legte am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf "für eine Verbesserung der Rückführungen und für einen besseren Datenaustausch über das Ausländerzentralregister" vor. Darin wird vorgeschlagen, die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams auf 28 Tage zu verlängern, damit die Behörden mehr Zeit erhalten, Abschiebungen durchzuführen und vorzubereiten.

Zudem sollen die Befugnisse der Polizei bei Abschiebungen ausgeweitet werden. Beamte sollen etwa bei der Suche nach abzuschiebenden Personen weitere Räumlichkeiten in Unterkünften durchsuchen dürfen und nicht nur wie bisher, die der gesuchten Person. Einreise- und Aufenthaltsverbote sollen ebenso wie Wohnsitzauflagen und räumliche Beschränkungen sofort vollziehbar sein. Darüber hinaus greift der Diskussionsentwurf Vorschläge zur Entlastung der Ausländerbehörden auf. Konkret ist eine längere Gültigkeitsdauer von Aufenthaltsgestattungen im Asylverfahren und von Aufenthaltserlaubnissen von subsidiär Schutzberechtigten sowie von elektronischen Aufenthaltstiteln von Ausländern mit Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU vorgesehen. Ein weiterer Entwurf listet Vorschläge zum verbesserten Datenaustausch zwischen Ausländer- und Sozialbehörden auf. Im Ausländerzentralregister sollen künftig Angaben dazu erfasst werden, ob Betroffene existenzsichernde Leistungen (nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch) erhalten, welche Behörde für die Gewährung zuständig ist und über welchen Zeitraum die Leistungen erteilt werden. Bei einer gemeinsamen Ministerpräsidentenkonferenz hatten die Länder von der Ampel-Regierung entsprechende Maßnahmen gefordert.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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