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CSU-Finanzpolitiker Michelbach übt scharfe Kritik an Scholz' Vorschlag zur Grundsteuerreform

Archivmeldung vom 14.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Hans Michelbach (2017)
Hans Michelbach (2017)

Foto: Author
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In der Debatte um die anstehende Reform der Grundsteuer und vor einem Fachminister-Treffen am heutigen Montagnachmittag verhärten sich die Fronten innerhalb der Großen Koalition. Im ARD-Mittagsmagazin kritisierte der CSU-Bundestagsabgeordnete Hans Michelbach den Entwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) scharf. "Wir haben uns nicht vorstellen können, dass man es so schwierig macht", sagte Michelbach, der der Obmann der Unionsfraktion im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages ist.

Heute Nachmittag will Bundesfinanzminister Scholz mit seinen Länderkollegen über die Grundsteuer-Reform beraten. Scholz wirbt für das so genannte "wertbezogene" oder "Mieten-Modell". Der Berechnung der Grundsteuer sollen dabei fünf Kriterien zugrunde liegen: die Nettokaltmiete, das Baujahr des Gebäudes, die Wohnfläche, die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Bei selbst genutzten Immobilien soll eine fiktive Miete anhand des Mikrozensus des Statistischen Bundesamts gelten.

Michelbach wies im Mittagsmagazin auf den bürokratischen Aufwand bei der Erhebung und Verwaltung dieser Daten hin. Außerdem hält er das Modell des Bundesfinanzministers für ungerecht: "Das Modell von Scholz hätte die Verwerfung, dass der Wohnungseigentümer, der selbst genutzten Wohnraum hat, eine andere Grundsteuer zahlt als der Mieter im gleichen Haus", sagte Michelbach, der auch dem Vorstand der Unionsfraktion angehört.

Die Union favorisiert das so genannte Flächenmodell, dessen Bemessungsgrundlage allein die Grundstücks- und die Geschoss-Fläche bilden. Ob das Gebäude in einer guten oder schlechten Lage steht, spielt bei diesem Modell keine Rolle.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Bemessung der Grundsteuer in ihrer aktuellen Form im April vergangenen Jahres für verfassungswidrig erklärt. Der Grund: Die Bemessungsgrundlage, die sogenannten Einheitswerte, wurden seit 1964 im Westen nicht mehr angepasst, im Osten gelten sie sogar seit 1935. Die Einheitswerte der Grundstücke seien deshalb "völlig überholt" und führten zu "gravierenden Ungleichbehandlungen" der Immobilienbesitzer, urteilte das Gericht. Es gab dem Gesetzgeber Zeit, die Steuer bis Ende 2019 neu zu regeln. Bis spätestens 2024 muss die Reform umgesetzt sein.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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