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Impfstatusabfrage durch Arbeitgeber - Arbeitsminister Heil zeigt sich skeptisch

Archivmeldung vom 31.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Hubertus Heil (2020)
Hubertus Heil (2020)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat sich skeptisch zu einer Erlaubnis für Arbeitgeber geäußert, den Impfstatus ihrer Beschäftigten abzufragen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte in der ARD gesagt, er könne sich eine solche Möglichkeit vorstellen, um den Corona-Schutz am Arbeitsplatz zu erhöhen.

Im Inforadio vom rbb sagte Heil dazu am Dienstag, er frage sich, auf welcher Rechtsgrundlage eine solche Regelung umgesetzt werden könnte. Der Arbeitsschutz gebe das wegen der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten nicht her. "Wenn Jens Spahn einen konkreten Gesetzesvorschlag für das Infektionsschutzgesetz macht, dann kann ich mir das angucken."

In der Realität gebe es auch schon Möglichkeiten über die 3-G-Regel. "Wenn zum Beispiel Restaurants [diese Regel nutzen], dann müssen sie natürlich nicht nur ihre Gäste fragen, ob sie genesen, geimpft oder getestet sind, sondern auch ihre Kolleginnen und Kollegen." Er warte nun zunächst ab, "ob Herr Spahn nur einen Spruch in einer Talk-Show gemacht hat, oder ob der Kollege einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag hat."

Es gelte aber, vorsichtig mit den Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechten zu sein, was die informationelle Selbstbestimmung betrifft: "Bei Gesundheitsdaten muss man das ja zu Ende denken. Deshalb: Wenn es einen konkreten Vorschlag gibt, werden wir uns das ansehen, ob ein Dammbruch da ist oder nicht. Wenn´s hilft, ja. Aber die Debatte abstrakt zu führen und mal aus dem Ärmel zu schütteln, ohne einen gesetzgeberischen Vorschlag, finde ich auch in diesen Zeiten in einem Rechtsstaat nicht richtig."

Quelle: rbb - Rundfunk Berlin-Brandenburg (ots)

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