Bundesverfassungsgericht: NPD wird nicht verboten
Archivmeldung vom 17.01.2017
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIm NPD-Verbotsverfahren hat sich das Bundesverfassungsgericht gegen ein Verbot der rechtsextremen Partei entschieden. Die Partei sei zwar verfassungsfeindlich, habe aber derzeit wenig Einfluss auf die Gesellschaft und keine Möglichkeiten ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchzusetzen, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, am Dienstag zur Urteilsbegründung.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wies den Antrag des Bundesrats auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Auflösung der NPD und ihrer Unterorganisationen einstimmig als unbegründet zurück.
Die Bundesländer hatten den Verbotsantrag am 3. Dezember 2013 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Bundesregierung beteiligte sich nicht an dem Antrag. Ein früheres NPD-Verbotsverfahren war im Jahr 2003 aus Verfahrensgründen eingestellt worden, weil V-Leute des Verfassungsschutzes auch in der Führungsebene der Partei tätig waren.
Auschwitzkomitee entsetzt über NPD-Urteil
Der Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, Christoph Heubner, hat sich entsetzt über das Urteil des Bundesverfassungsgericht zur NPD geäußert. "Heute ist ein tragischer Tag für die wehrhafte Demokratie. Das IAK hat dieses Verbot der NPD immer wieder gefordert und das Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung gedrängt. Die heutige Entscheidung ist für die Überlebenden des Holocaust eine empörende und erschreckend realitätsferne Entscheidung", sagte er der "Bild". Wie könne es sein, "dass diejenigen, die den Holocaust nicht nur klammheimlich bejubeln und in vielen Kommunen ständig neue Kapitel des Hasses provozieren, im demokratischen Spektrum bleiben dürfen und vom Staat weiter bei Hetze und Gewalt gegen die Demokratie allimentiert werden?".
Darüber hinaus sei "diese realitätsblinde und unzeitgemäße Entscheidung ein fatales Signal nach Europa, wo Rechtsextreme und Rechtspopulisten längst neue Schnittmengen miteinander finden und ständig versuchen, Angst und Unsicherheit von Menschen in Hass und Aggression zu verwandeln".
Quelle: dts Nachrichtenagentur
Anmerkung der ExtremNews Redaktion:
Den kompletten Text des Bundesverfassungsgerichts zum Urteil 2017 - 2 BvB 1/13 vom 17. Januar, finden Sie unter: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-004.html