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Rechnungshof fürchtet eingeschränkten Wettbewerb

Archivmeldung vom 14.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gebäude des Bundesrechnungshofes in Bonn, ehemals Postministerium und Auswärtiges Amt
Gebäude des Bundesrechnungshofes in Bonn, ehemals Postministerium und Auswärtiges Amt

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, hat vor den negativen Auswirkungen von vereinfachten und schnelleren Vergabeverfahren in der Coronakrise gewarnt. "Lockerungen des Vergaberechts dürfen nicht zu Einschränkungen des Wettbewerbs und der Transparenz führen", sagte Scheller dem "Handelsblatt".

Die Corona-bedingten Vergabeerleichterungen ähnelten den Erleichterungen aus dem Konjunkturpaket II nach der Finanzkrise im Jahr 2009. "Dazu hatten wir festgestellt, dass die mit den Erleichterungen verfolgten Ziele nicht erreicht worden waren. Vielmehr überwogen deutliche Nachteile beim Wettbewerb und bei der Wirtschaftlichkeit sowie eine erhöhte Korruptions- und Manipulationsgefahr", warnte Deutschlands oberster Buchprüfer.

"Die damaligen Maßnahmen haben sich als Fehler erwiesen. Sie sollten nicht wiederholt werden", mahnte Scheller. Im Januar 2009 hatte die damalige Bundesregierung das Konjunkturpaket II geschnürt, um die Folgen der Finanzkrise für die Realwirtschaft abzumildern. Damals ging es um 50 Milliarden Euro. Um die beschlossenen Investitionen möglichst unbürokratisch zu verwirklichen, wurde das Vergaberecht für öffentliche Aufträge von Bund, Ländern und Kommunen aufgeweicht. Vergleichbare Lockerung gab es auch während der Flüchtlingskrise 2015 und nun in der Coronakrise. So soll das aktuelle Konjunkturpaket von rund 130 Milliarden Euro schnell umgesetzt werden. Die neue Direktorin des Bundesbeschaffungsamts, Ruth Brand, zog eine positive Bilanz.

"Die neuen Vorgehensmöglichkeiten sind rechtssicher und ersparen eine in diesen besonderen wirtschaftlichen Zeiten nicht angemessene Bürokratie", sagte Brand dem "Handelsblatt". "Dabei werden die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit keinesfalls eingeschränkt." Diese blieben ausdrücklich von den Handlungsleitlinien unberührt. Die neuen Leitlinien zur schnelleren Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes hätten sich bislang bewährt, bekräftigte Brand, "soweit man dies nach so kurzer Zeit bereits beurteilen kann."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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