Weißer Ring: Stalking-Gesetzentwurf hat eine Lücke
Archivmeldung vom 13.07.2016
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Freigeschaltet durch André OttDie Vorsitzende der Opferschutzorganisation Weißer Ring, Roswitha Müller-Piepenkötter, sieht im vom Bundeskabinett gebilligten Gesetzentwurf zum leichteren Kampf gegen Stalking noch eine Lücke.
"Dass jetzt schon Nachstellungen bestraft werden können, die geeignet sind, die Lebensgestaltung Betroffener zu beeinträchtigen, ist okay", sagte sie der "Berliner Zeitung" (Online-Ausgabe). Allerdings sei die ursprünglich vorgesehene Formulierung "vergleichbare Angriffe" gestrichen worden. "Damit hat der Minister eine Bremse eingezogen, mit der wir sehr schlecht leben können", fügte Müller-Piepenkötter hinzu.
"Denn dass jemand zum Beispiel ein Stalking-Opfer beim Arbeitgeber anschwärzt oder Todesanzeigen aufgibt, fällt damit raus. Doch das sind wichtige Tatbestände. Es ist ja immer nicht nur eine Handlung, sondern es muss eine Beharrlichkeit vorhanden sein. Und die ergibt sich unter Umständen durch Handlungen, die jetzt nicht mehr strafbar sind. Darauf kann sich ein Täter wunderbar einstellen." Der Minister habe die Streichung zudem mit verfassungsrechtliche Bedenken begründet. Aber diese Bedenken habe noch kein Gericht vorgebracht.
Quelle: dts Nachrichtenagentur