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Bundesländer skeptisch bei Sachleistungen für Flüchtlinge

Archivmeldung vom 28.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die meisten Bundesländer halten sich bei der Einführung von Sachleistungen in den Erstaufnahme-Einrichtungen für Flüchtlinge zurück. Das hat eine Umfrage des rbb bei den zuständigen Länder-Ministerien ergeben. Demnach wollen Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Bremen und Schleswig-Holstein das Taschengeld für Asylbewerber weiterhin in bar auszahlen. Eine Umstellung auf Einkaufsgutscheine sei zu bürokratisch, hieß es zur Begründung.

Acht Länder prüfen noch. Sprecher der Ministerien äußerten sich wegen des enormen Verwaltungsaufwands meist aber ebenfalls skeptisch. Zu dieser Gruppe gehören auch Brandenburg und Berlin. Berlin denkt über ein Mobilitäts-Ticket für Flüchtlinge nach. Dann würden etwa 30 Euro vom Taschengeld abgezogen, dafür gäbe es eine BVG-Monatskarte. Drei Länder haben auf entsprechende Nachfragen bis zum Dienstagabend nicht geantwortet.

Definitiv einführen möchte die Sachleistungen anstelle von Taschengeld bislang lediglich Bayern. Die Regelung soll aber zunächst nur in zwei Erstaufnahme-Einrichtungen für Asylbewerber aus den Balkan-Ländern gelten.

Nach der neuen Asylgesetzgebung sollen die Länder Flüchtlingen neben Unterkunft und Verpflegung auch das Taschengeld von monatlich 143 Euro grundsätzlich als Sachleistung gewähren. Busfahrkarten, Telefonkarten oder Zigaretten könnten dann direkt oder in Form von Einkaufsgutscheinen ausgegeben werden. Eine Klausel im Gesetz erlaubt aber auch weiterhin die Barauszahlung.

Befürworter des Sachleistungs-Prinzips argumentieren, die 143 Euro Taschengeld im Monat würden Menschen nach Deutschland locken. Gegner der Sachleistungen sehen in ihnen eine Bevormundung.

Die Asyl-Expertin von Amnesty International, Wibke Judith, sprach im rbb von Symbol-Politik: "Die Bevormundung besteht natürlich darin, dass entschieden wird, was gekauft werden kann, oder was eben nicht mehr gekauft werden kann, was konsumiert werden darf. Oder wo mit Wertgutscheinen eingekauft werden kann. Das kann ja auch kulturelle Auswirkungen haben, dass es einfach für Menschen aus unterschiedlichen Ländern eben unterschiedlich ist, was sie gerne haben möchten. Eben ganz individuell und persönlich."

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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