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Bundesregierung erhöht Tempo bei Diesel-Maßnahmen

Archivmeldung vom 24.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Staatliche Enteignung von PKWs mit Verbrennungsmotor ab 2032? (Symbolbild)
Staatliche Enteignung von PKWs mit Verbrennungsmotor ab 2032? (Symbolbild)

Von Fotografie: Frank C. Müller, Baden-Baden - Eigenes Werk, CC BY-SA 2.5, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3242623

Die Bundesregierung erhöht unmittelbar vor der Landtagswahl in Hessen das Tempo bei den geplanten Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Diesel-Fahrverbote. Das geht aus einem Eckpunktepapier hervor, über welches das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" berichtet. Demnach soll das Kabinett bereits am 7. November Entwürfe zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Straßenverkehrsgesetzes auf den Weg bringen.

Laut Kabinettsvorlage soll das Bundesverkehrsministerium "unverzüglich die rechtlichen und technischen Voraussetzungen" für Nachrüstungen erarbeiten, "um Ausnahmen von Verkehrsbeschränkungen zu ermöglichen". Diese Maßnahmen sollen zu Jahresbeginn 2019 in Kraft gesetzt werden. Unter anderem soll eine technische Vorschrift für Diesel-Pkw der Schadstoffklassen Euro 4 und 5 geschaffen werden, "um die Einhaltung des Wertes von 270 mg/km im Realbetrieb sicherzustellen". Für die Fahrzeuge sollen Ausnahmen von Diesel-Fahrverbote n ermöglicht werden.

Darüber hinaus plant die Bundesregierung eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes: Demnach sollen Beschränkungen oder Verbote für Diesel-Fahrzeuge "wegen der Überschreitung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid in der Regel aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur in Gebieten in Betracht kommen, in denen der Wert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel überschritten worden ist". Euro-6-Diesel sollen von Fahrverboten generell ausgenommen werden, Euro-4- und Euro-5-Fahrzeuge ebenfalls, "soweit diese weniger als 270 mg Stickoxide pro km ausstoßen". Die Federführung für diese Maßnahmen hat das Umweltministerium.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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