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Mariana Harder-Kühnel: Stiftungsgesetzentwurf der Ampel verstößt gegen grundgesetzliche Chancengleichheit der Parteien

Archivmeldung vom 11.10.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.10.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Mariana Harder-Kühnel, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland.
Mariana Harder-Kühnel, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland.

Bildrechte: AfD - Alternative für Deutschland Fotograf: Alternative für Deutschland

Die Ampel-Koalition und die Unionsfraktion haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Regelung der Finanzierung von politischen Stiftungen vorgelegt, der am Freitag im Deutschen Bundestag beraten werden soll. Demnach sollen die künftigen Fördervoraussetzungen sein, dass die politischen Stiftungen "aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Völkerverständigung eintreten" und die ihnen nahestehenden Parteien mindestens dreimal hintereinander in den Bundestag eingezogen sein müssen.

Dazu erklärt Mariana Harder-Kühnel, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland:

"Insgesamt 700 Millionen Euro werden im kommenden Jahr an alle politischen Stiftungen ausgeschüttet, nur die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung soll davon ausgeschlossen werden. Die etablierten Parteien unternehmen mit ihrem vorgelegten Stiftungsgesetzentwurf abermals den Versuch, die grundgesetzlich verankerte Chancengleichheit der Parteien auszuhöhlen.

Die erste Fördervoraussetzung wäre aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht unproblematisch.

Erstens, weil sie davon unabhängig wäre, ob die der Stiftung nahestehende Partei vom Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 21 Abs. 2 des Grundgesetzes als verfassungswidrig eingestuft oder gemäß Art. 21 Abs. 3 des Grundgesetzes von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen worden ist. Und zweitens, weil sie nicht zur Bedingung macht, dass die parteinahen Stiftungen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung 'bekennen' oder sie 'nicht aktiv bekämpfen', sondern dass sie diese 'aktiv unterstützen'.

Darüber hätte das Bundesinnenministerium zu entscheiden, das nicht von der Bundesregierung unabhängig ist, sondern sich selbst in unmittelbarer Konkurrenz zur politischen Opposition befindet und diese zu seinem eigenen Vorteil schwächen könnte.

Die Exekutive würde quasi-politische Entscheidungen darüber treffen, was als 'aktive Unterstützung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung' anzuerkennen wäre. Dies könnte jedoch im Widerspruch zu den Wertungen des Grundgesetzes stehen, das ein politisches Neutralitätsgebot für die staatlichen Gewalten vorsieht.

Darüber hinaus ist angesichts der zweiten Fördervoraussetzung eines dreimalig aufeinander erfolgten Parteieinzuges in den Bundestag offenkundig, dass hierbei ein politisches Kartell gezielt die AfD benachteiligen will - zumal eigens für die FDP eine Ausnahmeregelung geschaffen worden ist.

Wir halten somit ein Stiftungsgesetz in dieser Form für unvereinbar mit dem Grundgesetz und behalten uns vor, in dieser Angelegenheit das Bundesverfassungsgericht um eine entsprechende Überprüfung ersuchen."

Quelle: AfD - Alternative für Deutschland (ots)

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