Stresemann gehört nicht zur AfD: Berliner Landgericht urteilt im Namensstreit um Stiftung
Archivmeldung vom 01.10.2019
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Freigeschaltet durch André OttDer Name des konservativen Politikers und langjährigen Außenministers der Weimarer Republik, Gustav Stresemann, bleibt vor der Vereinnahmung durch politische Parteien und ihre Stiftungen geschützt. Am Dienstag hat das Berliner Landgericht einer Klage der Stresemann-Enkel Christina und Walter Stresemann gegen die AfD-nahe "Gustav-Stresemann-Stiftung" stattgegeben.
Dem Urteil zufolge ist die Nutzung des Namens für politische Zwecke ein Verstoß gegen das Namensrecht, das die Enkel geltend machen dürfen (Az.: 52 O 164/18). Der Namensgebrauch schaffe eine "Zuordnungsverwirrung", sagte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung. Christina und Walter Stresemann begrüßten das Urteil. Das Gericht sei ihrer Rechtsauffassung in allen Punkten gefolgt. "Ein Missbrauch des Namens Stresemann durch die AfD konnte damit verhindert werden. Das ist ein wichtiges Signal", sagte Anwalt Christian Schertz.
Quelle: Der Tagesspiegel (ots)