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CDU will Rentenbeitragspflicht für Minijobs

Archivmeldung vom 02.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Hartz IV Sanktionen: Staatlich beauftragte Streichung von lebensnotwendigen Geldern.
Hartz IV Sanktionen: Staatlich beauftragte Streichung von lebensnotwendigen Geldern.

Bild: NicoLeHe / pixelio.de

Die CDU will die Rentenversicherungsfreiheit für Minijobs aufheben. Das berichtet die "Bild" unter Berufung auf ein Konzeptpapier zur Reform des Rentensystems des Bundesfacharbeitskreises Soziale Sicherheit und Arbeitswelt.

Danach sollen Minijobber künftig auch einen Beitrag an die Rentenkasse abführen müssen. "Eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht sollte nur noch für Schüler, Studenten und Rentner möglich sein", zitiert die "Bild" aus dem Papier. Vor allem Frauen, die überproportional einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, will die CDU damit zu "ausreichenden Rentenansprüchen" verhelfen. In dem Papier heißt es, dass rund 80 Prozent der Minijobber keine Rentenbeiträge bezahlen, denn diese Zahlungen sind bisher quasi freiwillig. Lediglich die Arbeitgeber müssen einen Beitrag von derzeit 15 Prozent entrichten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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