Koschyk: Gotteslästerung ist kein Kavaliersdelikt
Archivmeldung vom 30.11.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Jens BrehlZum Vorstoß aus den Reihen der Grünen, die Strafbarkeit der Gotteslästerung abzuschaffen, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Hartmut Koschyk:
Toleranz und Respekt vor Wertvorstellungen und religiösen Gefühlen
anderer Menschen ist ein hohes Gut. Es verdient und braucht auch den
Schutz des Strafrechts.
Die Forderung des Parlamentarischen Geschäftsführers der Grünen,
Volker Beck, da Urteile wegen Gotteslästerung fast nur in
Süddeutschland gesprochen würden, solle die Strafbestimmung besser
ganz gestrichen werden, weist doppelt in die Irre.
Die Kritik aus den Reihen der Grünen lässt jeden Respekt für die Unabhängigkeit der Justiz vermissen. Wenn eine geltende Strafbestimmung in anderen Teilen Deutschlands keine Anwendung mehr findet, dann liegt das Problem dort. Toleranz und Respekt vor religiösen Gefühlen haben in ganz Deutschland Schutz verdient - und es ist gut, dass sie jedenfalls in Bayern und Baden-Württemberg auch Schutz finden.
Der strafrechtliche Schutz religiöser Gefühle und
Wertüberzeugungen ist keine Frage von gestern - im Gegenteil. Das
Neben- und Miteinander unterschiedlicher Religionen prägt immer
stärker den Alltag in Deutschland. Klare Grenzen zu setzen gegen
Schmähung und Herabsetzung ist ein Beitrag für den inneren Frieden.
Dies leistet die geltende Strafbestimmung nicht ausreichend. Die
geltende Rechtslage führt zu dem absurden Ergebnis, dass religiöse
Überzeugungen umso besser geschützt sind, je gewalttätiger ihre
Anhänger sind - denn um so eher ist die Schmähung einer Religion
geeignet, "den öffentlichen Frieden zu stören". Auf diese
Voraussetzung sollte das Strafrecht verzichten, um einen wirksamen
Beitrag für mehr Toleranz und Friedfertigkeit zu leisten.
Es darf nicht alles mit Füßen getreten werden, was anderen heilig ist. Schwere Gotteslästerung ist kein Kavaliersdelikt. Sie gehört angemessen bestraft - im Einzelfall auch über den bisher geltenden Strafrahmen von bis zu drei Jahren hinaus.
Quelle: Pressemitteilung CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag