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BVerwG-Urteil zum Kreuzerlass: CSU-Fraktion begrüßt positive Entscheidung

Archivmeldung vom 19.12.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.12.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Bild: Michael Lucan/Wikicommons/Reitschuster/Eigenes Werk
Bild: Michael Lucan/Wikicommons/Reitschuster/Eigenes Werk

Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der Kreuzerlass aus dem Jahr 2018 rechtmäßig ist, äußert sich Klaus Holetschek, CSU-Fraktionschef, wie folgt:

"Ja zu unseren Werten und ja zur christlich-abendländischen Prägung unseres Landes. Mit seiner positiven Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, was von Anfang an Position der Bayerischen Staatsregierung und der CSU-Fraktion war: Das Kreuz gehört zu Bayern, es ist Ausdruck unserer Kultur und unseres Wertefundaments. Bayern ist ein Land der Vielfalt, der Toleranz und natürlich auch der Glaubensfreiheit, aber Bayern ist eben auch ein christlich geprägtes Land und es ist richtig, dass der Freistaat dies mit dem Kreuz auch zum Ausdruck bringt. Auch in Zukunft ist es notwendig, Entscheidungen darüber zu treffen, was uns ausmacht, und entsprechende Orientierung zu geben. Mit dem Kreuzerlass beziehen wir klare Position und haben mit dem Urteil das Recht auf unserer Seite."

In Paragraf 28 der Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats heißt es seit Juni 2018: "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen."

Quelle: CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag (ots)

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