Dehoga gegen Öffnung der Gastronomie nur über Weihnachtsfeiertage
Archivmeldung vom 23.11.2020
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Freigeschaltet durch André OttDer Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hat sich gegen Überlegungen gewendet, der Gastro-Branche eine Öffnung ab dem 21. Dezember zu erlauben und gleichzeitig einen weiteren Lockdown ab dem 27. Dezember zu verfügen. "Unsere Unternehmen sind keine Garagen, die man nach Belieben auf- und zusperren kann", sagte Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".
Nach den Wochen der Schließung müssten Restaurants und Hotels aufwändig gereinigt und dekoriert werden sowie der Einkauf- und die Personalplanung organisiert werden. "Außerdem halten wir es für problematisch, am 25.11. eine Schließung bis zum 17. Januar verabreden zu wollen", kritisierte Hartges.
"Unsere Forderung ist es, am 14. Dezember zu entscheiden, ob Hotels und Restaurants ab 21. Dezember öffnen dürfen", sagte sie. "Falls ja, müsste dann aber eine Öffnung bis mindestens Mitte Januar beschlossen werden."
Falls die Ministerpräsidentenkonferenz eine Fortführung des Teil-Lockdowns beschließe, müssten auch die Hilfszahlungen verlängert werden, forderte Hartges. "Wir erwarten eine Fortführung der Novemberhilfe für die weiteren Wochen der Schließung", sagte sie. "Außerdem muss am Mittwoch endlich Klarheit darüber geschaffen werden, wann die Antragsstellung für die Novemberhilfe möglich ist und vor allem, wann die Auszahlung erfolgt."
Eckhard Schwarzer, Präsident des Mittelstandsverbundes, der 230.000 Unternehmen aus Handel und kooperierenden Branchen vertritt, kritisierte, die bisherigen Hilfsangebote der Bundesregierung würden Betriebe in Teilschließung wie Möbelhäuser mit Restaurantbetrieb oder Parfümerien mit angeschlossenem Kosmetik-Studio nicht ausreichend berücksichtigen. Er fordert "funktionierende und effektive Hilfen für den Mittelstand", unter anderem eine unbürokratische Akuthilfe, die Anerkennung eines fiktiven Unternehmerlohnes von mindestens 1.180 Euro monatlich, die Berücksichtigung betrieblicher Investitionen bei den Hilfszahlungen sowie steuerliche Anreize.
Quelle: dts Nachrichtenagentur