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Meuthen: BfV lehnt AfD-Antrag auf Gutachten-Einsicht ab

Archivmeldung vom 07.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Emblem des Bundesamts für Verfassungsschutz
Emblem des Bundesamts für Verfassungsschutz

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat den AfD-Antrag auf Einsicht in das Gutachten über die Partei erneut abgelehnt. Das Informationsfreiheitsgesetz gelte nicht für das Bundesamt, argumentiert der Präsident des Bundesamts Thomas Haldenwang in einem Schreiben an die Bundessprecher der AfD.

Dazu erklärt AfD-Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen: "Uns Betroffenen wird mit Hinweis auf die formale Rechtslage der Einblick in das umstrittene Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD verweigert. Das illegale Durchstechen des gesamten Gutachtens an die Presse hat der Verfassungsschutz aber offenbar nicht verhindern können oder wollen."

Quelle: AfD - Alternative für Deutschland (ots)

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