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Sterbehilfe-Debatte: Abgeordneten-Gruppe entwirft Kombi-Modell

Archivmeldung vom 30.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

In der Sterbehilfe-Diskussion des Bundestages entwirft eine fraktionsübergreifende Abgeordneten-Gruppe derzeit ein kombiniertes Modell aus Verbot und Ausnahmen für Ärzte. Wie die "Welt" berichtet, erarbeiten die SPD-Fraktionsvizevorsitzenden Carola Reimann und Karl Lauterbach, der SPD-Rechtsexperte Burkhard Lischka und Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) derzeit einen Gruppenantrag, in dem einerseits die Unionspläne für ein strafrechtliches Verbot der organisierten Sterbehilfe akzeptiert und andererseits im betreuungsrechtlichen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches Bedingungen festgelegt werden, unter denen Ärzte dennoch straffrei Hilfe bei der Selbsttötung leisten dürfen.

Laut des Berichts gibt es hierfür in der Gruppe bereits Formulierungen. So solle die ärztliche Suizid-Beihilfe möglich sein, wenn sich ein Patient im Endstadium einer "irreversibel tödlichen Krankheit" befindet und unter starken "Schmerzen und Qualen" leidet. Seinen körperlichen Zustand und die "Freiverantwortlichkeit" seines Entschlusses zur vorzeitigen Lebensbeendigung müssten "zwei Ärzte unabhängig voneinander" diagnostizieren. Zudem hätten sie ihn intensiv über "Alternativen zum Suizid" aufzuklären, zumal über palliativmedizinische Betreuung für Sterbenskranke in der stationären oder ambulanten Hospizversorgung. Außerdem soll eine noch zu definierende "Bedenkzeit" sicherstellen, dass der Entschluss zur Selbsttötung nicht überhastet getroffen wird.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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