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Schleswig-Holstein will Corona-Beschränkungen weitgehend aufheben

Archivmeldung vom 14.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Wahlkampfrede, Wahlversprechen und gelogen (Symbolbild)
Wahlkampfrede, Wahlversprechen und gelogen (Symbolbild)

Bild: Roland Tichy / Eigenes Werk

Schleswig-Holsteins Landesregierung will die geltenden Corona-Beschränkungen für das Land bereits Anfang März weitgehend aufheben. Noch in dieser Woche soll das Landeskabinett über eine entsprechende Änderung der Corona-Verordnung entscheiden, berichtet die "Welt".

"Die geltende Verordnung läuft bei uns bis zum 2. März. Für die Zeit danach werden wir in dieser Woche alle bisherigen Einschränkungen in den Blick nehmen. Den Bereich der Gastronomie, die Veranstaltungen, die Kultur, den Sport, die allgemeinen Kontaktbeschränkungen", sagte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU).

Insbesondere den Geimpften und Genesenen könne man Beschränkungen im bisherigen Ausmaß nicht länger zumuten. Mit Blick auf die Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Mittwoch plädierte Günther dafür auch bundesweit "einen großen Schritt in Richtung Normalität zu gehen, der für alle nachvollziehbar ist". Das Pandemie-Management von Bund und Ländern müsse wieder verständlicher werden. "Das schafft man nicht, wenn man jedes Detail möglichst kleinteilig regelt. Wir müssen uns jetzt wieder mehr auf die Basisschutzmaßnahmen konzentrieren und auf die Eigenverantwortung der Menschen verlassen", so Günther. Er wies zugleich darauf hin, dass im Verlauf der Omikron-Welle zu keinem Zeitpunkt eine Überlastung des Gesundheitssystems oder der kritischen Infrastruktur gedroht habe. "Eine solche Situation hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben." Günther wies darauf hin, dass die Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegeberufe in Schleswig-Holstein ab Mitte März in Kraft gesetzt wird. "Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir geltendes Bundesrecht umsetzen. Das gilt auch für die Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegeberufe."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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