Thüringer AfD scheitert mit Klage gegen Verfassungsschutz und geht in die nächste Instanz
Archivmeldung vom 27.08.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Verwaltungsgericht Weimar hat eine Klage des AfD-Landesverbands Thüringen gegen den Thüringer Verfassungsschutzbericht 2021 zurückgewiesen. In den beklagten Teilen wird die Partei als "erwiesen rechtsextrem" eingestuft und ihr "Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip", eine "Form extremistischer Islamfeindschaft" sowie "Geschichtsrevisionismus" attestiert.
Das Gericht hält die Klage gegen die Passagen für unbegründet. Die AfD will in die nächste Instanz gehen.
Der
Thüringer Co-AfD-Chef Stefan Möller kritisierte die Behörde. "Der
Verfassungsschutz ist ein Fremdkörper in der Demokratie", sagte Möller
der "Welt" (Mittwochausgabe). "Man will mich als Oppositionellen daran
hindern, justizpolitische Positionen zu äußern, welche die Praxis der
Besetzung von Gerichten durch die herrschenden Parteien kritisieren."
Streitgegenständlich war in dem Verfahren unter anderem die Einstufung
eines Facebook-Postings von Möller, in dem dieser behauptet, dass die
Richter des Bundesverfassungsgerichts "von der herrschenden politischen
Mehrheit sorgfältig ausgewählt und eingesetzt" würden und zugunsten
dieser Parteien entschieden.
Der Thüringer
Verfassungsschutz-Vizepräsident Roger Derichs sieht dies anders. "Zur
Besetzungspraxis von Verfassungsrichtern gibt es eine breite politische
Diskussion", sagte er der Zeitung. "Möllers Äußerungen stellen aber
zusätzlich in Abrede, dass das deutsche Rechtssystem den Vorgaben des
Grundgesetzes entspricht und die Gerichte unabhängig sind."
Das
Bundesverfassungsgericht habe "in den vergangenen Jahren mehrere
schmerzhafte Entscheidungen zulasten der Regierungen getroffen", so
Derichs. Zudem würden die Richter lediglich einmal für zwölf Jahre
gewählt. "Da eine Wiederwahl ausgeschlossen ist, müssen sie sich nicht
wohlfeil verhalten", sagte der Thüringer Verfassungsschutz-Vize.
Quelle: dts Nachrichtenagentur