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CDU-Staatssekretär warnt vor Problemen bei Neufassung des Sexualstrafrechts

Archivmeldung vom 07.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Günter Krings (2013)
Günter Krings (2013)

Foto: Wahlkreisbüro Dr. Günter Krings
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) geplante Verschärfung des Paragraphen 177 Strafgesetzbuch - hinsichtlich sexueller Nötigung und Vergewaltigung - wird von der Union grundsätzlich mitgetragen.

"Verschärfungen im Sexualstrafrecht wie die Verlängerung von Verjährungsfristen sind richtig. Auch der Vergewaltigungsparagraph sollte überprüft werden", sagte Innenstaatssekretär Günter Krings (CDU) gegenüber der "Bild"-Zeitung. "Allerdings darf seine Neufassung nicht dazu führen, dass sich künftig größere Beweis- oder Missbrauchsprobleme stellen als heute." Maas plant unter anderem, künftig auch Vergewaltigungen unter Strafe zu stellen, bei denen sich das Opfer nicht gewehrt hat, etwa weil es Gewalttätigkeit oder Erpressung durch den Täter fürchtete.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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