Sachsen-Anhalt beschließt Zeitplan für Corona-Lockerungen
Archivmeldung vom 19.05.2020
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttSachsen-Anhalts Landesregierung hat sich auf einen Zeitplan für eine Rückführung der Covid-19-Eindämmungsmaßnahmen verständigt. "Die beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zeigen Wirkung. Das belegen die zurückgehenden Infektionszahlen in Sachsen-Anhalt", sagte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) am Dienstag.
Sie ermöglichten es, "schrittweise weitere Erleichterungen" zu beschließen. "Um eine Perspektive für die Menschen und Unternehmen in Sachsen-Anhalt aufzuzeigen, hat das Kabinett heute den Sachsen-Anhalt-Plan beschlossen", so der CDU-Politiker, der den Zeitplan gemeinsam mit Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) und Umweltministerin Claudia Dalbert (Grüne) vorstellte.
Zunächst werde das Kabinett am 26. Mai die sechste Eindämmungsverordnung beschließen, teilte die Staatskanzlei von Sachsen-Anhalt mit.
Mit ihr sollen unter anderem private Feiern mit bis zu 20 Teilnehmern ab 28. Mai wieder möglich werden. Zudem seien dann Fachveranstaltungen, Tagungen oder Delegiertenversammlungen, Trauungen und Beisetzungen mit einer Teilnehmerzahl von bis zu 100 Personen gestattet. Ab 1. Juli steige die Teilnehmerzahl auf 250. Auch Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sollen wieder öffnen dürfen wie zum Beispiel Schwimmbäder, Sportstudios, Kinos, Theater, Freizeitparks und Volkshochschulen, hieß es weiter.
Reisen aus touristischem Anlass nach Sachsen-Anhalt seien für Gäste aus Deutschland dann möglich. Auch Schankwirtschaften wie Kneipen und Bars dürften ab 28. Mai unter denselben Auflagen, wie sie für Gaststätten gelten, wieder öffnen, so die Staatskanzlei. Das Besuchsverbot für Krankenhäuser werde aufgehoben, Tageskliniken der psychiatrischen und geriatrischen Fachgebiete könnten wieder öffnen. Ab dem 2. Juni könnten Kindertageseinrichtungen und Horte wieder öffnen, zugleich werde Schulsport möglich sein, hieß es weiter. Auch Beratungsstellen könnten ab 2. Juni öffnen. Hygiene- und Abstandsvorschriften müssten aber weiter beachtet werden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur