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Antisemitismusbeauftragter begrüßt Halle-Urteil

Archivmeldung vom 21.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Felix Klein (2018)
Felix Klein (2018)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hat die Höchststrafe für den Attentäter von Halle begrüßt. "Das Urteil gibt Trost, darf uns aber nicht ruhen lassen", sagte Klein den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Es sei zwar nicht einfach, angesichts des "Ausmaßes an Gewalt, Hass und Kaltblütigkeit dieser Tat, der zwei Menschen zum Opfer fielen und 52 weitere nur knapp dem Tode entgingen, von einem gerechten Urteil zu sprechen", so der Antisemitismusbeauftragte.

Denn keine Strafe, sei sie noch so hoch, werde den Schmerz von den Hinterbliebenen und den Betroffenen nehmen können. Die Entscheidung des Gerichts, die Höchststrafe zu verhängen, werde es dem Täter lebenslang versagen, jemals wieder antisemitisch oder rassistisch motivierte Gewalt zu verüben. In der Zukunft müsse es nun darum gehen, weiter die Hintergründe und den Kontext zu erforschen, um besser zu verstehen, wie künftig solche Taten verhindert werden können. "Denn der Täter mag allein gehandelt haben. Aber er bewegte sich in einem Resonanzraum, wo er insbesondere in der digitalen Welt Inspiration und Bestätigung fand und sich offenbar immer weiter radikalisieren konnte." Im Prozess zum Anschlag von Halle war der Angeklagte Stephan B. zuvor zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Zudem stellte das Oberlandesgericht Naumburg am Montag die besondere Schwere der Schuld fest.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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