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Weiß: Faire Lösung für Riester-Sparer

Archivmeldung vom 04.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Peter Weiß Bild: Peter Weiß / de.wikipedia.org
Peter Weiß Bild: Peter Weiß / de.wikipedia.org

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften beschlossen. Der Entwurf sieht u.a. eine Neuregelung für Riester-Sparer vor, Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß: "Mit der Einführung eines einheitlichen Mindestbeitrags für Riester-Sparer und einer Kulanzregelung für Versicherte, die unwissend aufgrund veränderter Lebensumstände ihre Förderberechtigung verloren haben, wird für die Zukunft Rechtsklarheit hergestellt. Damit wird auch ein unnötiger Ansehensverlust von der Riester-Rente abgewendet."

Weiß weiter: "Auslöser für die Gesetzesänderung sind eine Reihe von Fällen, in denen Riester-Sparer wegen nicht erfolgter Beitragsleistungen ihre Förderberechtigung verloren hatten, ohne sich dessen bewusst zu sein. Dieses ist insbesondere der Fall bei nicht eigenständig sozialversicherten Ehepartnern, die aufgrund von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung rentenversicherungspflichtig werden. Sind diese zunächst mittelbar und damit ohne Beitragsleistung zulageberechtigt, so tritt mit der Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten eine unmittelbare Zulageberechtigung ein. Das bedeutet, dass eigenständige Riester-Beiträge fällig werden.

Es ist sehr zu begrüßen, dass im Rahmen einer Kulanzregelung die Möglichkeit geschaffen wird, den neuen Riester-Mindestbeitrag von 60 Euro jährlich nachzuentrichten, damit dieser Personenkreis nicht seine Ansprüche verliert. Im Interesse der Gleichbehandlung und einer durchgängigen und damit nachvollziehbaren Rechtspraxis ist weiterhin vorgesehen, dass künftig unmittelbare wie mittelbare Zulageberechtigung die Entrichtung des Mindestbeitrages voraussetzen."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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