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DRK-Präsident mahnt: Waffenausfuhren streng prüfen

Archivmeldung vom 10.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Rudolf Seiters (2013)
Rudolf Seiters (2013)

Foto: Sigismund von Dobschütz
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Angesichts deutlich gestiegener Exporte deutscher Kleinwaffen mahnt das Deutsche Rote Kreuz (DRK) die Bundesregierung zu Zurückhaltung. Ausfuhrgenehmigungen müssten "jederzeit einer besonders stringenten Prüfung unterzogen werden", forderte DRK-Präsident Rudolf Seiters in einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Seiters wies darauf hin, dass mit dem internationalen Waffenhandelsabkommen vom April 2013 bindende Standards für den internationalen Handel mit konventionellen Waffen, Munition und Waffenbestandteilen angenommen worden seien. Diese Standards verpflichteten die Staaten zu prüfen, ob ein erhebliches Risiko für Völkerrechtsverletzungen im Empfängerland bestehe. Die Ausfuhr solle in einem solchen Fall nicht genehmigt werden. Der DRK-Präsident betonte, die Bundesrepublik Deutschland habe begrüßenswerterweise das Waffenhandelsabkommen als einer der ersten Staaten ratifiziert. Daher gehe er davon aus, "dass die deutlich gestiegenen Exportzahlen zum Anlass genommen werden, Ausfuhrgenehmigungen jederzeit einer besonders stringenten Prüfung zu unterziehen".

Die Exporte von Kleinwaffen aus Deutschland sind im vergangenen Jahr auf einen neuen Höchststand gestiegen. Die Bundesregierung - damals noch aus Union und FDP - genehmigte 2013 Ausfuhren von Waffen und Munition für 135 Millionen Euro. Das entspricht einer Steigerung um 43 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Alleine nach Saudi-Arabien gingen Gewehre und Maschinenpistolen für 35 Millionen Euro, wie die Bundesregierung auf Anfragen der Linksfraktion im Bundestag mitteilte. Als Kleinwaffen gelten neben Gewehren und Maschinenpistolen auch Handgranaten oder tragbare Raketenwerfer.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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